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Grundsätzlich ist jedes Gewebe behandlungsfähig. Dabei konzentriert sich der Osteopath nicht auf die einzelne Krankheit, sondern auf den gesamten Menschen.
Werden Bewegungsstörungen in den verschiedenen Geweben behoben, können sich damit verbundene schädliche Ausgleichsreaktionen und Symptome (Krankheiten) auflösen.
Nachfolgend werden nur einige Indikationsbeispiele genannt. Die Indikationen sollten immer durch einen in der Osteopathie ausgebildeten Arzt gestellt werden.
- Akute/ chronische Schmerzen jeder Art
- Gelenkbeschwerden
- Wiederholte Blockierungen
- Zustand nach Unfällen/ Stürzen (z. B. Schleudertrauma)
- Skoliose
- Entwicklungsstörungen bei Babies/ Kindern
- Konzentrations-/ Lernstörung
- Kopfschmerzen, Migräne
- Störungen der Kiefergelenke
- Kieferorthopädische Probleme
- Gynäkologische Beschwerden
- Schwindel
- Tinnitus
- Verdauungsstörungen
- Depressionen
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